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Die Feuerwehren in der Marktgemeinde Oberaich

Die Freiwilligen Feuerwehren sind Instutitionen, man spricht von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Satzungen und das Landesfeuerwehrgesetz, sowie das Katastrophenschutzgesetz, sind unsere gesetzlichen Grundlagen. Der Unterschied zu einem Verein liegt darin, in der Feuerwehr ist alles gesetzlich geregelt, und der Kommandant haftet mit seinem Privatvermögen für Fahrlässigkeiten bei der Feuerwehr.

Der Aufgabenbereich unserer Feuerwehren wird von allen Mitgliedern freiwillig und unentgeltlich geleistet und erstreckt sich vor allem über die Bewältigung von Brandeinsätzen, Technischen Einsätzen, das Übernehmen von Verantwortung für sich selbst und andere, die Teilnahme an Übungen, Schulungen und Leistungsbewerben sowie die Mithilfe bei zahlreichen Veranstaltungen.

In der Marktgemeinde Oberaich gibt es zwei Freiwillige Feuerwehren. Dies ist unter anderen auf die gewachsenen Strukturen, die noch von der Zeit vor der Gemeindezusammenlegung stammen zurückzuführen. Der Zeitfaktor ist entscheidend, Oberaich ist zentral gleichermaßen nicht erreichbar. Sicherheit ist Zeit! Der Zeitfaktor ist bei Technischen, Brand- und Katastropheneinsätzen entscheidend.