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Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates fand am 20. April 2010 im Kultursaal des Marktgemeindeamtes Oberaich statt. Über die Besetzung der einzelnen Ausschüsse werden wir hier in Kürze berichten.  Schauen sie später wieder einmal vorbei

Der Gemeinderat ist in Österreich die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde. Er wird von den Bürgern direkt gewählt. Die Anzahl der Gemeinderäte, wie die einzelnen Personen bezeichnet werden, ist von der Anzahl der in der Gemeinde als wohnhaft gemeldeten Einwohner abhängig. Aus den Reihen der Gemeinderäte wird vom Gemeinderat eine Anzahl von geschäftsführenden Gemeinderäten gewählt. Diese stehen einem Gemeindeausschuss vor, der sich jeweils mit verschiedenen Themen beschäftigt, wie z. B. Raumordnung, Finanzverwaltung oder Kultur. Die Ausschüsse bereiten Anträge für den Gemeinderat vor, die danach im Gemeinderat selbst beschlossen oder abgelehnt werden.

Im Rahmen der Finanzhoheit der Gemeinde wird das Budget vom Gemeinderat beschlossen. Auch in Bauangelegenheiten hat der Gemeinderat ein gewichtiges Wort mitzureden. Er ist Baubehörde zweiter Instanz nach dem Bürgermeister, das heißt Einsprüche bei Bauverhandlungen werden vom Gemeinderat behandelt.

Das politische Geschehen einer Gemeinde wird in Gemeinderatssitzungen bestimmt, wobei der größte Teil öffentlich ist, das heißt jeder Bürger kann zuhören, hat aber kein Mitsprache- oder Stimmrecht. Listenwahl: dabei stellt eine politische Partei oder eine Personengruppe eine Kandidatenliste mit einer bestimmten Reihenfolge auf, die vor der Wahl bekannt gegeben wird. Je nach Stimmenanteil werden die einzelnen Kandidaten in den Gemeinderat entsandt.